Waffenrechtliche Gutachten mit Vertrauen und Neutralität nach §6 WaffG
Gutachten nach § 6 WaffG
Ich bin Gutachter für Sportschützen und Jäger bezüglich der Begutachtung der persönlichen Eignung / Zuverlässigkeit nach § 6 Waffengesetz.
Ein Gutachten nach § 6 WaffG prüft Ihre persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen. Es wird von der Waffenbehörde bei begründeten Zweifeln (z.B. im Zusammenhang mit Suchtmitteln, psychischer Auffälligkeit, Geschäftsfähigkeit) oder verpflichtend für Sportschützen unter 25 Jahren angeordnet und zB. durch einen Fachpsychologen mit Zusatzqualifikation für Verkehr, oder Psychotherapeuten durchgeführt
Als Diplom-Psychologe mit Approbation besitze die fachliche Qualifikation zur Begutachtung nach § 6 WaffG durch die Fortbildung an der Deutschen Psychologen Akademie.


Ihre Fragen zum Gutachten?
Seit 2024 begleite ich als approbierter Psychotherapeut und Gutachter Menschen in waffenrechtlichen Fragen. Mein Ziel ist es, die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit objektiv, neutral und fachkundig zu prüfen – besonders für Jäger und Sportschützen. Ich besitze selbst ebenfalls die Waffensachkunde.
Die Kosten variieren je nach Aufwand. Es werden beim persönlichen Kontakt in meiner Praxis in Bramsche bei Osnabrück pauschal 200€ (zzgl. MwSt) fällig, wo Sie Ihren Fall und Situation vorstellen können. Anschließend besprechen wir, ob ein schriftliches Gutachten erstellt werden soll.
Da die Behörde häufig einen knappen Zeitrahmen vorgibt, werden Anfragen zügig beantwortet und ein Termin bereitgestellt.
Schreiben Sie mir dafür am besten eine Mail mit ihren Kontaktdaten und Anlass an gutachten@falk-tiemann.de